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   BVerwG, 23.10.2006 - 6 B 31.06   

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BVerwG, 23.10.2006 - 6 B 31.06 (https://dejure.org/2006,31906)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2006 - 6 B 31.06 (https://dejure.org/2006,31906)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 6 B 31.06 (https://dejure.org/2006,31906)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2006 - 6 B 31.06
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet die Pflicht der Verwaltungsgerichte zur Aufklärung des Sachverhalts ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachverhaltsaufklärung bietet (vgl. Urteil vom 29. Juni 1999 BVerwG 9 C 36.98 BVerwGE 109, 174 = Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 12 S. 16 f.).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2006 - 6 B 31.06
    Hinsichtlich des von der Beschwerde behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2006 - 6 B 31.06
    3 Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann ordnungsgemäß bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. Beschluss vom 10. November 1992 BVerwG 3 B 52.92 Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rn. 222 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2003 - 6 B 38.03

    Amtsermittlung; Arbeitsmarkt; Ausbildungsstand; Aushilfskraft; Berufsausbildung;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2006 - 6 B 31.06
    Ein solcher tatsächlicher Anlass besteht namentlich im Prozess um die Zurückstellung vom Wehrdienst dann nicht, wenn der Kläger unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflicht nach § 12 WPflG, § 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO seine möglicherweise guten Gründe für die Zurückstellung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten in schlüssiger Form vorträgt (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2003 BVerwG 6 B 38.03 NVwZ-RR 2003, 870).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 10 N 30.10

    Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans; Maß der baulichen Nutzung;

    Die Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz setzt aber voraus, dass entweder dargelegt wird, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 31/06 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 207, juris Rn. 3).
  • LSG Thüringen, 12.02.2007 - L 6 RJ 918/04

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe nach Abschluss eines außergerichtlichen

    Nach Wegfall der Rechtshängigkeit des Hauptsacheverfahrens besteht grundsätzlich kein Raum mehr für eine PKH-Bewilligung (vgl. BFH, Beschluss vom 7. August 1984 - Az.: VII B 27/84; Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2007 - Az.: L 6 B 31/06 R und vom 10. April 2000 - Az.: L 6 B 64/99 P m.w.N. in: E-LSG B-182; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - Az.: L 2 B 5/00 KN; Thüringer OVG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - Az.: 3 ZO 619/95 in: ThürVBl.

    In einem solchen Fall ist die PKH grundsätzlich abzulehnen; auf die ursprüngliche Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2007, a.a.O., und vom 10. April 2000, Thüringer OVG, Beschluss vom 3. Dezember 1997, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 31.05.2016 - 28 K 204/15

    Rechtmäßige Einziehung von Papageien nach erfolgter Artenschutzkontrolle;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 6 B 31/06 -, juris Rdnr. 7, Urteil vom 22. März 1983 - 9 C 68.81 -, juris, und Urteil vom 16. Oktober 1984 - 9 C 558/82 - juris.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - 15 A 883/19

    Rechtmäßigkeit eines Kanalanschlussbeitrages für den Anschluss an die

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 6 B 31.06 -, juris Rn. 7.
  • BVerwG, 06.05.2009 - 6 B 102.08

    Zurückweisung einer auf eine Divergenzrüge und eine Verfahrensrüge gestützte

    Hinsichtlich des von der Beschwerde behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f.; Beschluss vom 23. Oktober 2006 BVerwG 6 B 31.06 Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 207 S. 7).
  • BVerwG, 07.06.2011 - 6 B 6.11

    Bei einer geltendgemachten Abweichung einer das hessische Studienbeitragsrecht

    Die Darlegung eines Verstoßes gegen § 86 Abs. 1 VwGO verlangt, dass substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.; Beschluss vom 23. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 31.06 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 207 S. 7).
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